Besondere Zuständigkeiten
Mahnverfahren
Für Mahnverfahren ist seit dem 1. September 2004 das Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht zuständig. Allerdings werden alle Anträge, die bis zum 30. August 2004 beim Amtsgericht Verden eingegangen sind, beim Amtsgericht Verden weiter bearbeitet.
Amtsgericht Uelzen
-Zentrales Mahngericht-
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Telefon: 0581 8851-0
Handelsregister
Ab 1. August 2005 ist das Amtsgericht Walsrode für die Führung des Handels-, des Genossenschafts- und Vereinsregisters im Landgerichtsbezirk Verden (Aller) ausschließlich zuständig.
Nähere Informationen hier...
Partnerschaftsregister
Ab 01. August 2005 ist für das Partnerschaftsregister das Amtsgericht Hannover zuständig.
Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1, 30175 Hannover
Telefon: 0511 / 347-0, Telefax: 0511 / 347-2723
Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Verden (Aller) ist für die Amtsgerichtsbezirke Achim, Osterholz-Scharmbeck und Verden (Aller) örtlich zuständig.
Standesamtssachen
Das Amtsgericht Verden (Aller) ist für alle im Landgerichtsbezirk Verden anfallenden Standesamtssachen zuständig.