Kontaktseite des Amtsgerichts Verden (Aller)
Geschäftszeiten
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts Verden (Aller) sind werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Die Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher sind
Montag - Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Bei Prozessen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus dauern, ist der Zutritt entsprechend länger möglich.
Gesprächstermine sollten Sie vorher vereinbaren.
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Wichtige Hinweise
Telefonische Anfragen zu konkreten Verfahren können Sie direkt an die Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung richten.
Halten Sie dazu bitte die Geschäftsnummer und eventuell das Datum des nächsten Termins bzw. des Fristablaufs bereit.
Elektronische Kommunikation in Rechtssachen
Es wird darauf hingewiesen, dass Klagen, Anträge, Rechtsmittel, sonstige Schriftsätze und Anlagen oder elektronische Dokumente in Rechtssachen nicht rechtswirksam per einfacher E-Mail eingereicht werden können. Für die sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Justiz- soweit diese durch Rechtsverordnung grundsätzlich zugelassen ist - stehen das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO), die Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz und De-Mail zur Verfügung.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Verden ist unter folgender Adresse govello-1272467104144-000216112 zu erreichen.
Wichtiger Hinweis: Über die E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam werden.
Mitteilungen an die Datenschutzbeauftragte bitte an die folgende E-Mail Adresse senden:
LG-VER-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de.
Bankverbindung
Amtsgericht IBAN: DE90 2505 0000 0106 0242 27
BIC: NOLADE2HXXX
Institut: Nord/LB Hannover
Elektronische Kommunikation mit der Gerichtsverwaltung
Das folgende Kontaktformular steht ausschließlich für die elektronische Kommunikation in Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
Über dieses Kontaktformular können Verfahrensanträge, Erklärungen und Schriftsätze bzw. elektronischen Dokumente in Rechtsangelegenheiten nicht wirksam übermittelt werden.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz bzw. Erklärung beinhalten, ist handschriftlich unterzeichnet unbedingt nochmals mittels Telefax oder auf dem Postwege zu übermitteln.
Kontaktformular nicht für Rechtssachen!