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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls durch das Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.


Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbschein und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Verden (Aller) verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummer 04231/18-965 und 04231/18-943.

Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter vorgenannter Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten am Haupteingang des Amtsgerichts bzw. Landgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei im Hause ab.


Die Serviceeinheit des Amtsgerichts Verden ist erreichbar unter der Telefonnummer 04231/18- (Durchwahl) oder über die Telefonzentrale 04231/18-0


Nachlasssachen Durchwahl


Buchstaben A - G 965

Buchstaben H - Q 943

Buchstaben R - Z 965


Zur örtlichen Zuständigkeit:


Das Amtsgericht Verden ist für die folgenden Gemeinde des Landkreises Verden örtlich zuständig:


  • 27283 Verden (Aller)

  • 27299 Langwedel

  • 27308 Kirchlinteln und

  • 27313 Dörverden

Das Amtsgericht Verden ist örtlich nicht zuständig (!) für die folgenden Gemeinden:


  • Oyten
  • Ottersberg
  • Blender
  • Thedinghausen

Für diese Gemeinden ist das Amtsgericht Achim örtlich zuständig.

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